Header Image 

Navigation
Home
Praxis-Verzeichnis
Beiträge aus der Praxis
Bücher-Shop
Fragen + Antworten
Banner-Werbung
Link-Partner
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Partner-Seiten
DSL + Telefonie
Fotogeschenke online
Versicherung
T-Shirt gestalten + drucken
Werbepartner
Lesezeichen
Hinzufügen: Mr. Wong Hinzufügen: Webnews Hinzufügen: Icio Hinzufügen: Oneview Hinzufügen: Yigg Hinzufügen: Linkarena Hinzufügen: Simpy Hinzufügen: Spurl Hinzufügen: Google Hinzufügen: Blinklist Information
Social Bookmarking

Hundeversicherung
Hundehaftpflicht



Info:

Home
Tierheilpraktiker PDF Drucken E-Mail
Benutzer Bewertung: / 4
SchlechtSehr Gut 
Artikel und Beiträge aus der Praxis - Allgemeine Infos
Geschrieben von Claudia Nehls   
Beitragsinhalt
Tierheilpraktiker
Seite 2
Seite 3

Was darf der Tierheilpraktiker nicht?
Operationen durchführen, Narkosen geben, Impfungen durchführen, mit re-zeptpflichtigen Medikamenten therapieren bzw. diese verschreiben/empfehlen.
Darüber hinaus gehören Tiere, die sich in einer lebensbedrohlichen Notfallsituation befinden grundsätzlich in eine Tierarztpraxis; hier endet ganz klar das Betätigungsfeld des Tierheilpraktikers.
Weiterhin wird jeder verantwortlich arbeitende Tierheilpraktiker grundsätzlich jeden Patienten, bei dessen Erkrankungsbild er es für angemessen hält, diesen umgehend zu einem Veterinärmediziner verweisen. Diese „Angemessenheitsgrenze“ sollte schon beim geringsten Verdacht greifen. Dem Tierheilpraktiker steht hier oft weder das fachliche Wissen noch die erforderlichen Diagnosegeräte wie auch die dringend benötigten Medikamente (z. B. starke Schmerzmittel, Kortison, Antibiotika) zur Verfügung.

Obwohl nicht verboten, gibt es darüber hinaus noch zahlreiche weitere Tätigkeiten, welche der verantwortungsbewusste Tierheilpraktiker mangels Fachkenntnissen nicht ausführt. Grundlage für alle Handlungen am Tier sollte immer das in diesem Bereich vorhandene fachliche theoretische und praktische Wissen sein. Wie weit dieses bei dem einzelnen Tierheilpraktiker greift, kann nur dieser - ehrlich und verantwortlich dem Tier und sich selbst gegenüber - beurteilen. Diese Frage lässt sich auch ausschließlich individuell beurteilen, da jeder Tierheilpraktiker sich über die Ausbildung hinaus weitere Kenntnisse verschaffen kann. So darf z. B. ein Tierheilpraktiker zwar Zahnkorrekturen vornehmen, jedoch wird nur derjenige diese Behandlung durchführen, der eine Zusatzausbildung auf diesem Gebiet absolviert hat.

Obwohl die Ausbildungen der verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich zu beurteilen sind, liegt es allein in der Person des angehenden Tierheilpraktikers, diesen Beruf verantwortungsbewusst und mit Liebe zum Tier auszuüben. Fehlende Fachkenntnisse in Theorie und/oder Praxis führen gerade aus dem Grunde, da keine staatliche Prüfung und allgemeine Anerkennung besteht zum Scheitern. Unsere tierischen Patienten kommen zu über 90% durch Mund-zu-Mund-Propaganda und diese funktioniert eben nur, wenn dem Tier geholfen wird und die Therapie greift. So trennt sich schnell die Spreu vom Weizen und existieren kann als Tierheilpraktiker nur derjenige, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Welche Prüfung an welcher Schule abgelegt wurde und dass eine staatliche Überprüfung der Fähigkeiten nicht stattfand wird hier zur Nebensache. Allein die erfolgreiche Diagnostik und Therapie ist entscheidend. Wer den Beruf des Tierheilpraktikers wählt, der sollte darin eher eine Berufung als einen Beruf sehen, da viele arbeitsintensive Stunden, viele Entbehrungen und wenig finanzielle Mittel auf denjenigen warten, der diesen Beruf mit dem nötigen Enthusiasmus lebt.

Ein Beitrag von -> Claudia Nehls



Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 21 Oktober 2008 )
 
< zurück


 

   
Login





Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren
Zufallsbild
IMAGE017.jpg
Statistik
Besucher: 782595
Free template "Frozen New Year" by [ Anch ] Gorsk.net Studio. Please, don't remove this hidden copyleft! You have got this template gratis, so don't become a freak.