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Artikel und Beiträge aus der Praxis - Allgemeine Infos
Geschrieben von Claudia Nehls   
Beitragsinhalt
Tierheilpraktiker
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Tätigkeit des Tierheilpraktikers
Der Tierheilpraktiker therapiert mit natürlichen, weitgehend nebenwirkungsfreien Heilmethoden.
Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der ausführlichen Beratung einer individuellen und optimalen Fütterung und Haltung zur Gesunderhaltung, Prophylaxe sowie auch als Grundlage der Verbesserung des Gesundheitszustandes und somit als Grundvoraussetzung jeder weiteren Therapie, da gerade in der Fütterung und Haltung oftmals die Ursache der Erkrankung liegt bzw. schon durch die Optimierung der Fütterungs- und Haltungsbedingungen eine gravierende Verbesserung des Wohlbefindens des Patienten erreicht werden kann.
Die Therapie chronischer Erkrankungen mit natürlichen Heilmitteln und damit verbundener weitgehender Nebenwirkungsfreiheit ist oftmals langfristig eine gute Alternative, da bei andauernder Medikamentengabe oft die Nebenwirkungen die positiven Wirkungen übertreffen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Regulationstherapie einer Überreaktion des Immunsystems, also Allergie. Da Allergien stetig zunehmen, ist in der Therapie allergischer Erkrankungen ein weites Betätigungsfeld für den Tierheilpraktiker gegeben.
Meiner Erfahrung nach sind die meisten Erkrankungen auf natürlichem Wege gut und erfolgreich zu therapieren. So gelang z. B. auch die erfolgreiche Therapie eines Katers mit der sogenannten „Katzenseuche“ - nach Antibiotika-Gabe traten so
massive Nebenwirkungen auf, dass von weiteren Gaben abgesehen werden musste und die Therapie mit homöopathischen Mitteln erfolgte -.

Der Tierheilpraktiker therapiert vorrangig mit Homöopathie und Phytotherapie, oft setzt er ergänzend oder auch ausschließlich aber auch weitere Therapien und Behandlungsmethoden ein. Oft spezialisieren sich Tierheilpraktiker zusätzlich auf verschiedene Behandlungsmethoden, wie z. B. Akupunktur, Akupressur, physikalische Therapien, kinesiologische Diagnose- und Therapieverfahren, Ausleitungsverfahren, Wickel und Auflagen, Nosodentherapie, Neural-therapie, Umstimmungs- und Reiztherapie, Aromatherapie, Bach-Blütentherapie, isopathisch-homöopathische Regulationstherapie, Farb- und Edelsteintherapie, Laser- und Magnetfeldtherapie und/oder Eigenblut-/Eigenharntherapie.
Darüber hinaus darf der Tierheilpraktiker mit allen Medikamenten, welche nicht verschreibungspflichtig sind, therapieren. So verwendet der Tierheilpraktiker z. B. bei der Wundversorgung nicht homöopathische Mittel, sondern - ebenso wie der Veterinärmediziner - desinfizierende, Viren- und Bakterien abtötende Mittel.



Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 21 Oktober 2008 )
 
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