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Seite 1 von 3 Der Wunsch der Menschen nach natürlichen Heilmethoden für ihre Tiere steigt stetig. Im Laufe der Zeit wurde einerseits klar, dass Antibiotika und Kortison nicht die vielgepriesenen Wundermittel sind, sondern zum Teil erhebliche Nebenwirkungen sowie Resistenzen verursachen; andererseits wird das Angebot veterinärmedizinischer Medikamente durch erschwerte Zulassungsvorausset-zungen in Verbindung mit zunehmenden Kontrollen und Verboten, insbesondere in der sogenannten Nutztierhaltung, erschwert. Die Tendenz geht so immer mehr zu natürlichen, weitgehend nebenwirkungsfreien Heilverfahren, zur ganzheitlichen Therapie, welche das gesamte Umfeld des Tieres mit einbezieht, zur Vorbeugung von Erkrankungen, zur Anregung der Selbstheilungskräfte und natürlichen Regulation und entfernt sich immer mehr von der alleinigen Behandlung der Symptomatik einer Erkrankung. Der Beruf des Tierheilpraktikers, vor einigen Jahren noch ein „Exot“, ist heute zwar ein noch immer nicht weitverbreitetes Berufsbild, gewinnt jedoch mehr und mehr an Bedeutung, Interesse und Perspektive durch zunehmende Nachfrage. Obwohl der Begriff „Tierheilpraktiker“ inzwischen relativ geläufig ist, bestehen bei den interessierten Tierhaltern oft noch verschiedene Unklarheiten und Fragen, bei dessen Beantwortung dieser Artikel ein wenig helfen möchte:
Die Ausbildung des Tierheilpraktikers Das Studium/die Ausbildung zum Tierheilpraktiker dauert in der Regel zwischen 16 und 24 Monaten und kostet ca. 2.500,00 - 8.000,00 Euro. Voraussetzungen zur Annahme ist meist ein Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur. Alle Schulen, die zum Tierheilpraktiker ausbilden sind private Institute; die Schulorte sind auf das gesamte Bundes-gebiet verteilt, es können also nicht alle Schulen eine Ausbildung in der nähe-ren Umgebung anbieten. Da das Studium in der Regel berufsbegleitend durch-geführt wird, findet der Unterricht am Wochenende statt; auch Fernstudien werden angeboten. Zwischenprüfung und Prüfung werden schulintern mit schulinternem Abschluss durchgeführt. Eine staatliche Überprüfung - wie bei Humanheilpraktikern beim zuständigen Gesundheitsamt - findet nicht statt. Gesetzliche Rahmenbedingungen des Tierheilpraktikers Trotz fehlenden Tierheilpraktikergesetzes unterliegt die Berufsausübung des Tierheilpraktikers zahlreichen Vorschriften und Gesetzen. So werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen u. a. durch die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes geregelt. Darüber hinaus greifen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen in die Berufsausübung ein. Auch besteht Meldepflicht beim zuständigen Veterinär- und Finanzamt bzw. weitere Meldungen sind laut den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu tätigen.
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